Interlloyd
Gastro-Police

Multi-Risks

WIFO GmbH

Der Baustein Betriebsschließung ist derzeit nicht versicherbar. Die anteilige Prämie wird bei der Dokumentierung in Abzug gebracht. Sobald eine Zeichnung wieder möglich ist, werden wir Sie kurzfristig informieren.

Prämie

Angaben zum Betrieb
Deckung
Zusatzdeckung
Einschluss der Eurosecure-Privathaftpflicht als Familienhaftpflicht

Deckungssumme 10.000.000 € pauschal für Sachschäden

Allgemein

Angaben zum Versicherungsnehmer
Abweichende Risikoanschrift
Angaben zum Risiko

Angebot

Gewünschte Zahlweise

Zahlprämie gemäß Zahlweise

Inklusive 19 % Versicherungssteuer und eventuellem Ratenzuschlag.

Zahlungsart

Für diesen Vertrag wird das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren vereinbart. Zu diesem Zweck erteile ich/erteilen wir dem Versicherer folgendes SEPA-Lastschriftmandat. Ich ermächtige/Wir ermächtigen Sie, Zahlungen von meinem/unseren unten angegebenen Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Hiermit weise ich mein/weisen wir unser unten genanntes Geldinstitut zugleich an, die von Ihnen auf mein/unser Konto gezogenen Lastschrift einzulösen.
Hinweis: Ich kann/wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Geldinstitut vereinbarten Bedingungen.

Bitte nur angeben, wenn der Beitragszahler/Kontoinhaber nicht Versicherungsnehmer ist!

BEGINN / ABLAUF
VORVERSICHERUNG
Vertragsgrundlagen

Business Vorsorge – Haftpflicht - Versicherungsbedingungen – Kompendium
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB 2012), BBR Gaststätten und Beherbergung, AVB Benachteiligungen, BBR Umwelthaftpflicht-Basis- und –Regress, BBR Umweltschaden, BBR Privat, Versicherungsausweis zum ARAG Online-Forderungsmanagement

Business Vorsorge – Sach - Versicherungsbedingungen – Kompendium
Allgemeine Vertragsbedingungen Interlloyd Gewerbe-Sach-Bedingungen (AVB GS 2013), Bausteine A, B, D, E, G, Vereinbarte und zu vereinbarende Allgemeine Klauseln zur Geschäftsinhalt-, Glas- und Betriebsunterbrechungs- (MBU), Betriebsschließungs-, Autoinhalt- / Werkverkehrs- und Ausstellungs- und Kunstversicherung sowie für den Baustein Ergänzende Gefahren für Schäden an Technischer Betriebseinrichtung

Eurosecure-Privathaftpflicht - sofern beantragt
Dem Versicherungsverhältnis liegen die Allgemeinen Haftpflicht Bedingungen (AHB 2011), die Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen und sofern vereinbart, die Zusatzbedingungen für den Interlloyd Haftpflicht-Schutz zugrunde.

Sicherungsbeschreibung

Türen und Tore in Umfassungswänden, die die Versicherungsräume begrenzen:

Für sämtliche Türen und Tore
Zylinderschloss (Schließzylinder außen nicht überstehend) mit einbruchhemmendem Türschild/Rosette (von außen nicht demontierbar)
Rolltore
Sperrvorrichtung und abschaltbare Stromzufuhr
Schiebetür/-tor
Einsteck- oder Kastenschloss mit Hakenriegel
Seitenflügel mehrflügeliger Türen/Tore
Innenliegende Riegel (z. B. Treibriegel), Riegelausstoß oben und unten eingreifend
Außenliegende (ungeschützte) Bänder/Scharniere
An der Bandseite 1 Hinterhaken
Holzzargen
Sicherheitswinkelschließblech
Metall- oder Kunststoffzargen
Schließblech mit ausreichender Festigkeit
ANNAHMERICHTLINIEN

Eine eventuelle Vorversicherung wurde nicht vom Vorversicherer gekündigt. Es handelt sich um Risiko in Gebäuden der Bauartklasse 1+2. Die Sicherungen gemäß Sicherungsbeschreibung sind erfüllt. Es liegt keine Risikoerhöhung durch Inhalt und/oder Nachbarschaft vor.

EXKLUSIVITÄTSKLAUSEL

Die Konditionen dieses Sonderkonzeptes gelten nur, solange der Vertrag über die WIFO GmbH geführt wird. Bei einem „Maklerwechsel“ oder Ausscheiden des Maklers aus dem Maklerpool WIFO GmbH ist der jeweilige Einzelvertrag zur nächsten Hauptfälligkeit auf Normalkonditionen umzustellen. Das Recht des Versicherungsnehmers, den Vertrag zum Ablauf ordentlich zu kündigen, bleibt von dieser Regelung unberührt.

Kundenangebot

Sie haben jetzt die Möglichkeit aus den bisher eingegebenen Daten ein Kundenangebot zu erstellen. Dieses Angebot kann ggf. mit weiteren Kundenangaben von Ihnen ergänzt und unterschrieben im Original oder per PDF an antrag-sach@wifo.com als Antrag bei der WIFO eingereicht werden.

Entschädigungsgrenze Sachdeckung:

Die Entschädigungsgrenze der Sachwertedeckung übernimmt die Position der Versicherungssumme, daher sollte die gewählte Entschädigungsgrenze dem Neuwert der zu versichernden Sachen entsprechen im Schadenfall wird der tatsächliche Schaden bis zur vereinbarten Entschädigungsgrenze erstattet.

Eine eventuelle summenmäßige Unterversicherung hat daher kein Einfluss auf die Schadenregulierung. Das stellt für Sie als Makler und für Ihre Kunden ein hohes Maß an Sicherheit dar und hilft Ihnen Ihre Maklerhaftung zu minimieren.

Beispiel einer klassischen Unterversicherung bei Verwendung einer Versicherungssumme:

Bei Verwendung einer Entschädigungsgrenze würde der Schaden in voller Höhe bezahlt werden.

Deckungseinschlüsse der Grunddeckung (obligatorisch):

Betriebshaftpflicht - Deckungssummen 5 Mio € pauschal P/S/V -2-fach maximiert p.a. inkl. Mietsachschäden, Schlüsselschäden, Verwahrungsrisiko, Produkthaftpflicht, Abscheider, Öltank bis 10.000 l etc., Umwelt-HP 3 Mio € pauschal P/S/V, Umweltschaden 3 Mio € pauschal – jeweils 1-fach maximiert

Brand, Blitzschlag, Explosion, Verpuffung, Überspannung durch Blitz oder atmosphärische Elektrizität, Nutzwärme, Implosion, Fahrzeuganprall, Rauch- oder Rußschäden -auch ohne Schadenfeuer, Überschalldruckwellen, Seng- und Schmorschäden bis 2.000 €, Böswillige Beschädigung, innere Unruhen, Streik, Aussperrung, Verderb von Lebensmitteln in Kühlgeräten infolge Stromausfall bis 10.000 € sowie erweiterte Kühlgutschäden bis 1.500 € Einbruchdiebstahl/Vandalismus, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Forderungsmanagement

Elementar

Wartezeit ab Versicherungsbeginn OHNE Vorversicherung 4 Wochen

Selbstbehalt 1.000 €

Jahreshöchstentschädigung Elementarschäden – gilt für alle abgeschlossenen Sparten/Risiken/Bausteine: Die Jahreshöchstentschädigung ist für alle Schäden, Verluste, Kosten und Aufwendungen, die direkt oder indirekt durch Naturgefahren (Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch) verursacht werden, je Versicherungsgrundstück auf die jeweilige Versicherungssumme, max. 6.000.000 € begrenzt.

Die Versicherbarkeit wird vom Versicherer bzw. WIFO geprüft.

Unbenannte Gefahren

Selbstbehalt 10 %, mindestens 1.000 €

Die Höchstentschädigung für alle Schäden, Verluste, Kosten und Aufwendungen, die direkt oder indirekt durch im Rahmen der Bausteine „Unbenannte Gefahren“ und „Ertragsausfallschäden infolge eines Sachschadens durch unbenannte Gefahren“ verursacht werden, ist je Versicherungsgrundstück und Versicherungsjahr auf 4.000.000 € begrenzt.

Entschädigungsgrenze der Ertragsausfalldeckung

Die Ertragsausfalldeckung deckt den Betriebsunterbrechungsschaden nach einem versicherten Ereignis. Die Haftzeit des Versicherers beträgt 12 Monate.

Wir kalkulieren den betriebwirtschaftlichen Rohertrag mit mindestenes 70 % des gemeldeten Jahresnettoumsatzes. Im Schadenfall wird bis zur vereinbarten Entschädigungsgrenze unter Nachweis des tatsächlichen Ausfallschadens geleistet.

Sollte die Entschädigungsgrenze der Ertragsausfalldeckung nicht ausreichen, kann der Jahresnettoumsatz um einen Vorsorgebetrag entsprechend erhöht werden.

Tagesentschädigung der Betriebsschließungsversicherung

Versicherungsumfang
Der Versicherer leistet Entschädigung, wenn die zuständige Behörde auf Grund des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) beim Auftreten meldepflichtiger Krankheiten oder Krankheitserreger

a) den versicherten Betrieb oder eine versicherte Betriebsstätte zur Verhinderung der Verbreitung von meldepflichtigen Krankheiten oder Krankheitserregern beim Menschen schließt; Tätigkeitsverbote gegen sämtliche Betriebsangehörige eines Betriebes oder einer Betriebsstätte werden einer Betriebsschließung gleichgestellt;

b) die Desinfektion der Betriebsräume und -einrichtung des versicherten Betriebes ganz oder in Teilen anordnet oder schriftlich empfiehlt, weil anzunehmen ist, dass der Betrieb mit meldepflichtigen Krankheitserregern behaftet ist;

c) die Desinfektion, Brauchbarmachung zur anderweitigen Verwertung oder Vernichtung von Vorräten und Waren in dem versicherten Betrieb anordnet oder schriftlich empfiehlt, weil anzunehmen ist, dass die Vorräte und Waren mit meldepflichtigen Krankheitserregern behaftet sind;

d) in dem versicherten Betrieb beschäftigten Personen ihre Tätigkeit
– wegen Erkrankung an meldepflichtigen Krankheiten,
– wegen Infektionen mit meldepflichtigen Krankheitserregern,
– wegen entsprechenden Krankheits- oder Ansteckungsverdachts
oder
– als Ausscheider von meldepflichtigen Erregern
untersagt.

e) Ermittlungsmaßnahmen nach § 25 Abs. 1 IfSG oder Beobachtungsmaßnahmennach § 29 IfSG anordnet, weil jemand krank, krankheits-, ansteckungsverdächtig oder Ausscheider ist.

Die Haftzeit beträgt maximal 30 Tage. Es gilt die im Angebot vereinbarte Tagesentschädigung unter Nachweis des tatsächlich entstandenen Schadens.

Zusätzlich gelten auch Warenschäden bis zu 30.000 EUR mitversichert.

Erhöhung der Biergartendeckung für die Positionen:

Diebstahl von Bewirtschaftungsmöbel für die Gefahr Einbruchdiebstahl

Zelte, Pavillons und Bewirtungsmöbel im Freien auf dem Versicherungsgrundstück für die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel –SB für Sturmschäden 20% mind. 50 €

Gefahrenerhöhung

Befinden sich im Gebäude neben dem zu versichernden Betrieb Fabriken, Mühlen, Holzbearbeitungsbetriebe, Theater, Warenhäuser, Lager mit feuergefährlichen oder explosiblen Stoffen, Kunst- oder Schaumstoffen?