Im Rahmen der Grunddeckung gelten nachfolgend genannte Gefahren versichert: Brand, Blitzschlag, Explosion, Überspannung durch Blitz, Nutzwärme, Implosion, Fahrzeuganprall, Rauch- oder Russschäden, Überschalldruckwellen, Böswillige Beschädigung, Innere Unruhen, Streik, Aussperrung, Einbruchdiebstahl/Vandalismus, Leitungswasser, Sturm/Hagel. Alle genannten Gefahren inklusive Kleinbetriebsunterbrechung mit einer Haftzeit von 12 Monaten und in Höhe der Sachinhaltssumme. Sachen in Bürocontainern/Baubuden/Lagercontainern/Lagerräumen innerhalb BRD. Erläuterungen siehe Klausel Baustellendeckung. ARAG-Forderungsmanagement für unstrittige Forderungen bis 250.000 € und für Betriebe bis maximal 50 Mitarbeiter.
Es gelten ALLE im Rahmen der Grunddeckung genannten Gefahren versichert. Zusätzlich gilt der Baustein Elementar inklusive Kleinbetriebsunterbrechung vereinbart. Versichert gelten Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch. Die Selbstbeteiligung beträgt 1.000 € je Schadenfall, Jahresmaximierung 6.000.000 € je Versicherungsgrundstück. Die Wartezeit ohne Vorversicherung beträgt 1 Monat.
Es gelten ALLE im Rahmen der Grunddeckung + Elementar genannten Gefahren versichert. Zusätzlich gilt der Baustein Unbenannte Gefahren inklusive Kleinbetriebsunterbrechung vereinbart. Versichert gelten Zerstörung oder Beschädigung durch unvorhergesehene Gefahren. Die Selbstbeteiligung beträgt 10 % mindestens 1.000 € je Schadenfall. Die Höchstentschädigung beträgt 2.000.000 €, maximal 4.000.000 € je Versicherungsgrundstück und Jahr.
Inklusive Versicherungssteuer für die gewählte Deckung.
Als Geltungsbereich gilt BRD, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Frankreich, Österreich. Es gilt die gewählte Höchstentschädigung pro Vertrag bis 30.000 € sowie die Höchstentschädigung je KFZ mit Hänger von 15.000 €. Zusätzlich mitversichert gelten das Reisegepäck des Transportbegleiters bis 1.000 €, mitgeführte PC/Tablets bis 2.500 €, Handy/Digicam u.ä. bis 400 €, fest montierte und abschließbare Werkzeugkisten bei Fahrzeugen mit offener Ladefläche/Pritschenwagen (sofern beantragt). Die Selbstbeteiligung beträgt 250 €, bei Be- und Entladeschäden von Handelsgütern 200 €, Nachtzeit von 22.00 – 6.00 Uhr 20 % mindestens 250 € maximal 2.500 €, bei Notbremsungen 10 % mindestens 100 €.
Versichert gilt die gesamte Innen- und Außenverglasung ohne Flächenbegrenzung. Insbesondere Scheiben, Platten und Lichtkuppeln aus Glas und Kunststoff, Glasbausteine und Profilbaugläser, Werbeanlagen ohne Begrenzung.
Versicherte Sachen im Rahmen dieses Bausteins zur Geschäftsinhaltsversicherung sind alle dem Betrieb des Versicherungsnehmers dienenden elektrotechnischen und elektronischen Anlagen und Geräte sowie Maschinen und maschinellen Einrichtungen, sofern es sich um versicherte bewegliche Sachen handelt. Versichert gilt Beschädigung, Zerstörung und Abhandenkommen durch Diebstahl – Ohne Mobilrisiko. Die Selbstbeteiligung beträgt 250 € je Schadenfall.
Inklusive 19 % Versicherungssteuer und eventuellem Ratenzuschlag.
Für diesen Vertrag wird das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren vereinbart. Zu diesem Zweck erteile ich/erteilen wir dem Versicherer folgendes SEPA-Lastschriftmandat. Ich ermächtige/Wir ermächtigen Sie, Zahlungen von meinem/unseren unten angegebenen Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Hiermit weise ich mein/weisen wir unser unten genanntes Geldinstitut zugleich an, die von Ihnen auf mein/unser Konto gezogenen Lastschrift einzulösen.Hinweis: Ich kann/wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Geldinstitut vereinbarten Bedingungen.
Bitte nur angeben, wenn der Beitragszahler/Kontoinhaber nicht Versicherungsnehmer ist!
Business Vorsorge – Sach-Versicherungsbedingungen (AVB GS 2013) – Bausteine A, B, D, E, F, G, H. Vereinbarte und zu vereinbarende Allgemeine Klauseln zur Geschäftsinhalt-, Glas- und Betriebsunterbrechungs- (KBU), Autoinhalt- / Werkverkehrs sowie für den Baustein Ergänzende Gefahren für Schäden an Technischer Betriebseinrichtung; Sonderbedingungen der „WIFO-Bauhandwerker Sach-Police“ – Stand 6.2015
Die Konditionen dieses Sonderkonzeptes gelten nur, solange der Vertrag über die WIFO GmbH geführt wird. Bei einem „Maklerwechsel“ oder Ausscheiden des Maklers aus dem Maklerpool WIFO GmbH ist der jeweilige Einzelvertrag zur nächsten Hauptfälligkeit auf Normalkonditionen umzustellen. Das Recht des Versicherungsnehmers, den Vertrag zum Ablauf ordentlich zu kündigen, bleibt von dieser Regelung unberührt.
Die Risiken befinden sich in Gebäuden der Bauartklassen I+II ohne gefahrenerhöhende Umstände (feuergefährlich) innerhalb des Gebäudes oder in einer Entfernung kleiner 10 m. Die Versicherungsräume sind allseitig umschlossen. Die Versicherung erfolgt zum Neuwert. Eventuelle Vorverträge wurden nicht vom Versicherer gekündigt, abgelehnt oder im beiderseitigen Einvernehmen aufgehoben. Der Vorschadenverlauf der letzten 3 Jahre und des lfd. Versicherungsjahres ist kleiner als 60 % bezogen auf die Nettoangebotsprämie. Kein Elementarschaden in den letzten 10 Jahren. Die Prüfung von zeichenbaren Elementarrisiken erfolgt durch den Versicherer bzw. WIFO. Die Sicherungsklasse gemäß der ausgewählten Betriebsart ist einzuhalten. Bei mehreren Betriebsarten gilt immer die höchste Sicherungsklasse. Bei Baustellenrisiken gelten die Sicherungen gemäß der Klausel „Abhängige Außenversicherung für Sachen auf Baustellen“ der WIFO-Bauhandwerker-Sach-Police. Bis zu einer Versicherungssumme von 50.000 € gilt immer die Sicherungsklasse 1.
Sie haben jetzt die Möglichkeit aus den bisher eingegebenen Daten ein Kundenangebot zu erstellen. Dieses Angebot kann ggf. mit weiteren Kundenangaben von Ihnen ergänzt und unterschrieben im Original oder per PDF an antrag-sach@wifo.com als Antrag bei der WIFO eingereicht werden.